Presseerklärung der "Swiss Internet User Group" SIUG

23. Februar 2000

Internet-Experten bezeichnen Klage gegen Informatik-Professor als unhaltbar

Weitreichende Konsequenzen fuer Wissenschaft und Internet befuerchtet

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Vorsteher des Instituts für Computersysteme der ETH Zürich, Prof. T. Stricker, sind nach Meinung der Swiss Internet User Group (SIUG) nicht fundiert. Auf den durch die Staatsanwaltschaft inkriminierten Webseiten wird weder rassistisches Material angeboten noch wird es gutgeheissen.

Die Internet-Nutzer der SIUG bezeichnen das von Bezirksanwältin Christine Braunschweig eingeleitete Strafverfahren als unhaltbar, da der Vorsteher des Instituts für Computersysteme lediglich einen Hinweis auf eine antirassistische Seite anbiete. Diese Seite wiederum führt unter anderem auch Links zu rassistischen Seiten, um auf die unmenschliche Propaganda dieser aufmerksam zu machen. Die Inhalte dieser Seiten werden jedoch von Professor Stricker weder angeboten noch gutgeheissen, weshalb er auch nicht fuer deren Inhalt verantwortlich gemacht werden könne.

In den Augen der SIUG ist es verfehlt, den Vorsteher oder andere Mitarbeiter des Instituts in Verbindung mit Rassismus zu bringen. Wäre die Klage wider Erwarten erfolgreich, so hätte das weitreichende Konsequenzen, einerseits fuer die Wissenschaft, andererseits fuer Tausende von Internet-Dienstleistungen in der Schweiz:

Schliesslich darf das Verweisen auf bzw. das Zitieren aus einer anderen Publikation, sei es gedruckt oder virtuell, auf keinen Fall ein selbstverständlich vorausgesetztes Einverständnis des Autors mit den Inhalten dieser Publikation zur Folge haben. Eine fundierte und gut argumentierte Kritik wäre in einem solchen Fall auch nicht mehr möglich.

Die SIUG zeigt sich enttäuscht von der offiziellen Medienmitteilung der ETH Zuerich. Als Stätte der Forschung und Wissenschaft sollte die ETHZ die Freiheit von Verweisen verteidigen anstatt ihren Professor faktisch mit einer Vorverurteilung zu belegen.

Von Behörden und Parlament der Schweiz erwartet die SIUG, dass endlich eine fundierte Debatte über die gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen der raschen Verbreitung des Internet geführt wird. Der "Fall Stricker" böte dafür eine ergiebige Grundlage. Die SIUG arbeitet darauf hin, dass in diesem Bereich Rechtssicherheit geschaffen wird. Eine Umfrage zu diesem und zu anderen Themen an die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien läuft zur Zeit (siehe http://www.siug.ch/aktionen/parteien_012000/index.shtml)


Weitere Informationen zur Swiss Internet User Group (SIUG)

Homepage: http://www.siug.ch/ Zweckartikel: http://www.siug.ch/about/

Positionen der SIUG zu verschiedenen Themengebieten rund um das Internet: http://www.siug.ch/positionen/

Problematik in Deutschland: Zensur in der Bitbananen-Republik von Wau Holland, Artikel Telepolis

Freedom for Links: http://www.freedomforlinks.de

Die SIUG bietet auch Mailinglisten für Ankündigen und Diskussionen rund die oben erwähnten Themen an. Einschreibemöglichkeiten sind auf der Homepage erklärt.

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Homepage: http://www.siug.ch/

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