Pressemitteilung der Swiss Internet User Group (SIUG)

Spam-Prozess geht in zweite Runde

Datenschutzrechtliche Bedenken gegen Black Book CD bleiben bestehen

Internet, 18. Mai 2001

Gestern Donnerstag, 17. Mai 2001, fand am Zürcher Bezirksgericht die erste Runde im Rechtsstreit zwischen Fausto G. Farinoli und Roman Racine statt. Farinoli vertreibt im Auftrag der Firma Iconnect eine CD-ROM namns "Black Book 2000". Diese CD enthält rund 500'000 aus verschiedenen Quellen gesammelte Schweizer Mailadressen.

Racine wirft Farinoli auf seiner Internetseite http://bbook.trash.net/ vor, mit dieser Sammlung insbesondere gegen das Datenschutzgesetz zu verstossen. Farinoli klagte Racine deshalb der Ehrverletzung an und forderte zunächst, neben der besagten Internetseiten seien auch die Seiten des Vereins trash.net zu sperren. Seinem Antrag auf eine superprovisorische Verfügung wurde jedoch nicht stattgegeben.

Im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal des Bezirksgerichts einigten sich die beiden Parteien gestern auf eine erste Vereinbarung, um "nicht leicht wiedergutzumachende Nachteile gegenüber Fausto G. Farinoli" zu vermeiden. Danach nimmt Roman Racine die Internetseite http://bbook.trash.net/ bis zum 22. Mai 2001 vom Netz - allerdings ohne präjudizielle Wirkung: Der Vergleich nimmt explizit keine Stellung zur Rechtmässigkeit der Datensammlung und zu den Vorwürfen von Roman Racine. Diese rechtlichen Fragen müssen im ordentlichen Verfahren geklärt werden.

Grosse Solidarität der Internet-Gemeinschaft

Die zahlreich anwesenden Mitglieder verschiedener Organisationen (Vereine trash.net, SIUG und SwordLord, Linux User Group Switzerland, sowie das Community-Projekt Symlink.ch und interessierte Einzelpersonen) beschlossen noch gleichentags, einen Fonds zu schaffen. Die Mittel des Fonds sollen einerseits für den vorliegenden Fall und andererseits in Zukunft für die weitere rechtliche Unterstützung der Interessen der Internet-User verwendet werden. Vorläufig wird der Fonds von der Swiss Internet User Group (SIUG) verwaltet. Spenden können auf das Postkonto 87-67210-5 einbezahlt werden.

Auskunftsbegehren gemäss Datenschutzgesetz

Zudem macht die SIUG darauf aufmerksam gemacht, dass im Falle von Datenbanken wie der von Farinoli vertriebenen Adressammlung ein Auskunftsbegehren gemäss Datenschutzgesetz Art. 8 gestellt werden kann. Auf den Seiten der SIUG wird in Kürze eine Vorlage zur Verfügung gestellt werden.

Bemerkenswerte Aussagen Farinolis zur Datensammlung

In der Gerichtsverhandlung gab Farinoli zu, dass die Daten ohne explizites Einverständnis der Betroffenen in die Datenbank aufgenommen wurden. Er vertrat die Ansicht, dass das öffentliche Publizieren von Mailadressen auf einer Web-Seite automatisch ein Einverständnis zum Empfangen von beliebiger Mail bedeutet. Ausserdem gestand Farinoli, dass die gesammelten Daten teilweise fehlerhaft sind und zum Teil aus der SWITCH Domain-Datenbank ausgelesen wurden.

Die Software dient gemäss Farinolis eigener Definition als Werkzeug "für die Verwaltung von Kundennewslettern". Obwohl Farinoli behauptete, dass die CD nicht für unerwünschte Massenmails (Spam) verwendet werden sollte, enthält die CD auch für Spamming geeignete Software zum Versenden grosser Mengen Mails wie beispielsweise "Bulk Mail 2.0".

Im übrigen erwähnte Farinoli vor Gericht, dass er bei der Registrierungsstelle Internic/Networksolutions "als Scherz" die Domain "sexualabnormity.com" eintragen liess - auf den Namen des Beklagten Roman Racine.

Referenzen, Hinweise, weitere Informationen und Links:

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Die SIUG ist ein Verein, bestehend aus InternetbenutzerInnen, ZugangsanbieterInnen und InhaltsgestalterInnen, der sich für einen verantwortungsvollen und konstruktiven Umgang mit dem neuen Medium Internet einsetzt.

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Die SIUG bietet auch Mailinglisten für Ankündigungen und Diskussionen rund um die oben erwähnten Themen an. Einschreibemöglichkeiten sind auf der Homepage erklät.

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