Diese Mitteilung ist auch online abrufbar unter: http://www.siug.ch/presse/Presse.20021213.txt PRESSEMITTEILUNG der Swiss Internet User Group (SIUG) und der Swiss Network Operators Group (SwiNOG) ZUR SOFORTIGEN VEROEFFENTLICHUNG BESTIMMT Die Swiss Network Operators Group (SwiNOG [1]) und die Swiss Internet User Group (SIUG [2]) verurteilen die Aufforderung einer waadtlaendischen Untersuchungsrichterin zur Sperrung des Zugriffs auf einzelne Webseiten durch verschiedene Schweizer Internet-Zugangsanbieterinnen. Die Massnahme ist sowohl unverhaeltnismaessig in juristischer Hinsicht, als auch in Bezug auf die technische Umsetzung und die damit verbundenen Kosten und Auswirkungen. 13. Dezember 2002 Im Rahmen einer Ehrverletzungsklage verlangt eine Untersuchungsrichterin des Kantons Waadt von einer limitierten Auswahl von Schweizer Internet- Zugangsanbieterinnen die Sperrung des Zugriffs auf drei Webseiten des Angeklagten. Die fraglichen Webseiten befinden sich im Ausland und koennten hoechstens von den dortigen Inhaltsanbieterinnen unterbunden werden. Es ist rechtlich hoechst umstritten, ob ein Gericht die Sperrung von Webseiten über die Zugangsanbieterinnen veranlassen darf, anstatt die Loeschung bei den zustaendigen auslaendischen Behoerden zu beantragen. Besonders ist zu beachten, dass es sich hier um ein Untersuchungsverfahren handelt. Somit setzt die Untersuchungsrichterin auf eine in vielfacher Hinsicht bedenkliche Praxis: In einem Hauruck-Verfahren sollen die Zugangsanbieterinnen unter Druck gesetzt werden und muessen enorme Kosten in Kauf nehmen, um eine Sperrung vorzunehmen, die letztlich prinzipbedingt immer lueckenhaft sein muss und mit unannehmbaren Kollateralschaeden verbunden ist. Zu den Kollateralschaeden von Sperrungen siehe auch weitere Pressemitteilungen der SIUG: - 5. April 2002: Schweizer Internet Service Provider sperren Konkurrenz aus dem Internet [3] - 29. Juni 2001: Situation um Sperrungen im Internet unklar [4] Letztlich zeugt diese ueberstuerzte Aktion der Untersuchungsrichterin von einer grossen Hilflosigkeit im Umgang mit dem Medium Internet. Das rechtsstaatlich korrekte Vorgehen ist der Zugriff auf den Dienstleister, der das Anbieten der inkriminierten Webseiten ermoeglicht, also des "Hostingproviders". Die Ausrede der Untersuchungsrichterin, dass der Zugriff auf diese schwierig ist, weil sie sich im Ausland befinden, darf keine Entschuldigung fuer ein rechtsstaatlich heikles und demokratiepolitisch unverstaendliches Vorgehen sein. Ferner ist zu beachten, dass Art. 16 Abs 3 der Bundesverfassung die Rezipientenfreiheit gewaehrleistet ("Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugaenglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten"). Dieser Grundsatz darf nicht einfach in einer heimlichen Aktion vom Tisch gewischt werden. Kontakt: SIUG Matthias Leisi, matthias.leisi@siug.ch, Telefon 043 211 03 55, 079 356 39 33 Felix Rauch, felix.rauch@siug.ch, Telefon 078 791 46 00 SwiNOG Fredy Kuenzler, kuenzler@init7.net Telefon 01 315 44 00 Weitere Informationen zur Swiss Internet User Group (SIUG): Positionen der SIUG zu verschiedenen Themengebieten rund um das Internet: http://www.siug.ch/positionen/ Die SIUG bietet auch Mailinglisten fuer Ankuendigen und Diskussionen rund um die oben erwaehnten Themen an. Einschreibemoeglichkeiten sind auf der Homepage erklaert. Die SIUG fuehrt einen Presseverteiler. Interessenten wenden sich bitte an Matthias Leisi . SIUG Postfach 1908 8021 Zuerich Homepage: http://www.siug.ch/ E-Mail: info@siug.ch Postkonto-Nummer: 87-67210-5 Weitere Informationen zur Swiss Network Operators Group (SwiNOG): Swiss Network Operators Group (SwiNOG) ist eine informelle Gruppe von Leuten, die sich mit technischen und betrieblichen Aspekten des Schweizer Internets befassen. Technische MitarbeiterInnen der meisten Internet Service Provider der Schweiz beteiligen sich an der Diskussion auf einer Mailingliste sowie an jaehrlich zwei Treffen. Die Haltung dieser Pressemitteilung wird von der Mehrheit der an SwiNOG partizipierenden Leute geteilt, muss aber nicht zwingend der Meinung der jeweiligen ArbeitgeberInnen entsprechen. http://www.swinog.ch/ Referenzen, Links: [1] Swiss Network Operators Group (Swinog) Homepage: http://www.swinog.ch/ [2] Swiss Internet User Group (SIUG) Homepage: http://www.siug.ch/ [3] Pressemitteilung der SIUG vom 5. April 2002 http://www.siug.ch/presse/Presse.20020405.html [4] Pressemitteilung der SIUG vom 29. Juni 2001 http://www.siug.ch/presse/Presse.20010629.html